KOMPASS | Ausgabe 2/2026
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Franziska Richter


Das aktuelle Interview mit Franziska Richter, der neuen Staatssekretärin im Finanzministerium Schleswig-Holstein



STBVSH | Frau Richter, Sie sind seit Anfang des Jahres Staatssekretärin im Finanzministerium Schleswig-Holstein. Wie erleben Sie die ersten Monate in Ihrem neuen Amt?

FRANZISKA RICHTER | Bei all den großen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen erlebe ich doch eine positive Grundstimmung und die Bereitschaft, Veränderung anzugehen. Dabei bin ich sehr dankbar, dass wir in Schleswig-Holstein in Politik und mit Verbänden und Wirtschaft insgesamt ein konstruktives und optimistisches Miteinander pflegen.

STBVSH | Was reizt Sie an Ihrer Tätigkeit als Staatssekretärin? Was ist ganz konkret Ihr Aufgabenspektrum?

FR | Als Staatssekretärin arbeite ich als Bindeglied zwischen Politik und Verwaltung, erarbeite Gesetzentwürfe, steuere Prozesse und vertrete das Ministerium in Ausschüssen und gegenüber Verbänden. Im Finanzressort können wir mit fast 5.000 Mitarbeitenden entscheidend dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger den Staat als handlungsfähig, digitalisiert und gerecht wahrnehmen. Über den Bundesrat und seine Ausschüsse gestalten wir zudem die Steuerpolitik im Bund mit – all das ist herausfordernd und reizvoll.

STBVSH | Wo waren Sie vor Ihrer jetzigen Position tätig?

FR | Nach dem Studium der politischen Ökonomie habe ich die letzten 14 Jahre in der Landespolitik in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen gearbeitet – davon fünf Jahre im Finanzministerium in Kiel.

STBVSH | Welche Ziele haben Sie sich persönlich für Ihr Amt gesetzt?

FR | Ich möchte unsere Finanzämter fit machen für die Zukunft und die Steuerverwaltung als Arbeitgeber attraktiv halten. Das hat auch viel mit Sichtbarkeit zu tun – die Steuerverwaltung steht selten im Scheinwerferlicht, aber sie leistet unverzichtbare Arbeit für die Gesellschaft. Wir sind auch eine der digitalsten Verwaltungen in Deutschland. Mit KI und Projekten wie der Amtsveranlagung gehen wir jetzt die nächsten Schritte.

STBVSH | „Die Steuer macht das Amt” ist ein Pilotprojekt einiger Bundesländer, an dem sich Schleswig-Holstein auch beteiligt. Worin sehen Sie die Vorteile für die Betroffenen und die Verwaltung? Liegen schon erste Ergebnisse vor?

FR | Die jährliche Steuererklärung empfinden viele Menschen als aufwendig, gerade weil den Finanzämtern viele Daten bereits vorliegen. Hier setzt das Pilotprojekt an: Ausgewählte Bürgerinnen und Bürger erhalten erstmals einen fertigen Vorschlag für ihren Einkommensteuerbescheid 2025 und können diesen bis Ende Juli einfach – auch digital per QR-Code – bestätigen, ohne selbst eine Steuererklärung abzugeben.

Über 50.000 dieser Festsetzungsvorschläge sind inzwischen in Schleswig-Holstein versendet. Die Resonanz und das Interesse an dem Pilotprojekt sind groß – und die Finanzämter werden als Servicepartner der Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen.

STBVSH | Die Haushaltsplanungen für das Jahr 2027 gestalten sich aufgrund der aktuellen Steuerschätzungen schwierig. Im Länderfinanzausgleich droht Schleswig-Holstein ein Geberland zu werden. Wie können Finanzierungslücken geschlossen werden, wo sehen Sie Einsparungspotenzial?

FR | Die Haushaltslage in Schleswig-Holstein ist insgesamt sehr angespannt. Die Finanzministerin hat bereits im Rahmen der Mai-Steuerschätzung betont, dass nicht alles, was wünschenswert ist, auch finanzierbar sein wird. Wie üblich wird sich die Landesregierung hierzu im Zuge der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2027 vertraulich beraten. Das wird sicherlich keine leichte Aufgabe, aber die Landesregierung wird Lösungen finden und diese dann Ende Juni bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs 2027 präsentieren.

STBVSH | Die Diskussion um die Erbschaftsteuer hat zuletzt wieder an Dynamik gewonnen. Wie bewerten Sie die aktuelle Debatte?

FR | Die Debatte bewegt viele Menschen, ob sie (ver-)erben oder nicht. Für uns als Land ist die Erbschaftsteuer eine wichtige Einnahmequelle, mit der wir öffentliche Aufgaben finanzieren. Für mich ist klar: Wir brauchen Veränderung, weil die Erbschaftsteuer durch bestehende Ausnahmen die wachsende Vermögenskonzentration verstärkt. Zu große Ungleichheit gefährdet den Zusammenhalt und die Demokratie. Wir brauchen eine verfassungsfeste und administrativ praktikable Erbschaftsteuer, die den Erhalt leistungsfähiger Unternehmen und Arbeitsplätze sichert, zugleich aber große Vermögensübertragungen angemessen zur Finanzierung des Gemeinwesens heranzieht. Ich blicke sehr gespannt auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

STBVSH | Viele Steuerkanzleien leiden unter zunehmender Komplexität und hohem Bürokratieaufwand. Was kann Politik hier leisten?

FR | Im Rahmen von Vereinfachungen müssen wir aus meiner Sicht gerade im Steuerrecht vermehrt auf Typisierung und Pauschalierung setzen, ohne dabei aber den Gesichtspunkt solider Staatsfinanzen aus dem Blick zu verlieren. In der Digitalisierung sehe ich ebenfalls große Chancen, den Bürokratieaufwand auf das notwendige Maß zu beschränken. Dazu braucht es den Willen, neue Dinge – wie beispielsweise die Amtsveranlagung – auszuprobieren.

Aber: Bürokratieabbau darf aus meiner Sicht nicht dazu führen, dass wir bei der Steuergerechtigkeit Abstriche machen. Dann findet er keine Akzeptanz. Gerade im Steuerrecht erhöhen Regeln zur Missbrauchsbekämpfung oft die Komplexität, es gibt sie aber aus gutem Grund. Das gilt auch für viele Mitteilungs- und Meldepflichten.

STBVSH | Ein Dauerthema bleibt der Fachkräftemangel – sowohl in den Kanzleien als auch in der Finanzverwaltung. Wie stellt sich Schleswig-Holstein hier auf?

FR | Die Fachkräftesituation ist auch in der Steuerverwaltung herausfordernd. Schleswig-Holstein setzt deshalb auf flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Zuschüsse zum Jobticket sowie Gesundheits- und Sportangebote. Mit der Kampagne „Die Steuerprofis – mehr als nur ein Job!” werben wir gezielt um Nachwuchs. Zudem stellen Steuerfahndung und der IT-Bereich mittlerweile mit Erfolg eigene Nachwuchskräfte ein und wir haben mit der Dualen Hochschule Schleswig-Holstein ein duales Studium der Wirtschaftsinformatik aufgebaut. Gleichzeitig stärken wir wohnortnahes und flexibles Arbeiten, um Fachkräfte langfristig zu gewinnen und zu halten.

STBVSH | Künstliche Intelligenz verändert zunehmend auch steuerliche Prozesse – etwa bei Risikoprüfungen, Datenanalysen oder Serviceangeboten. Welche Chancen und Grenzen sehen Sie beim Einsatz von KI in der Finanzverwaltung?

FR | Der Einsatz von künstlicher Intelligenz ist für uns kein Zukunftsszenario, sondern bereits Teil der Praxis, z. B. bei der Rechtsrecherche oder auch als Programmierunterstützung. Sie ist ein zentraler Baustein für die Weiterentwicklung der Verfahren der Steuerverwaltung. Da wir in Schleswig-Holstein unsere IT-Verfahren gemeinsam mit allen anderen Bundesländern und dem Bund entwickeln, gehen wir hierbei koordiniert vor. Die Chancen von KI in der Steuerverwaltung liegen vor allem in der Effizienz, einer gezielteren Risikoprüfung und einem moderneren Bürgerservice. KI muss dabei strikt rechtskonform, transparent und mit dem Steuergeheimnis vereinbar sein, weshalb sie ausschließlich als unterstützendes Instrument eingesetzt wird – die finale rechtliche Bewertung und Entscheidung bleibt immer bei den qualifizierten Beschäftigten der Finanzverwaltung.

STBVSH | Können Sie sich vorstellen, dass KI künftig auch in Betriebsprüfungen oder bei der Fallauswahl stärker eingesetzt wird?

FR | Ja, KI und andere digitale Werkzeuge werden künftig auch in der Betriebsprüfung eine immer größere Rolle spielen. Schon heute setzen wir bei der Fallauswahl verstärkt auf regelbasierte Risikomanagementsysteme, um Prüfungen gezielter und effizienter auszurichten. Auch bei der Identifikation steuerlich relevanter Prüffelder eröffnet die technische Entwicklung neue Möglichkeiten. Gleichzeitig bleibt die Betriebsprüfung aber eine Aufgabe, die hohe steuerrechtliche Expertise und den persönlichen Austausch der Prüfenden mit den Unternehmen erfordert – daran wird sich auch künftig nichts ändern.

STBVSH | Wenn Sie einen Wunsch für die Zukunft der Steuerverwaltung frei hätten – welcher wäre das?

FR | Ich wünsche mir, dass eine leistungsfähige IT inklusive KI unsere Mitarbeitenden in Zukunft noch stärker bei ihrer Arbeit unterstützt und dazu beiträgt, dass Verfahren für alle Beteiligten schneller und einfacher werden. Unsere Steuerverwaltung soll als hochmoderne Arbeitgeberin wahrgenommen werden – mit guter IT, flexiblen Arbeitsformen und spannenden Aufgaben. Und ich wünsche mir ein Steuerrecht, das so verständlich ist, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Beraterschaft und Steuerverwaltung gleichermaßen davon profitieren – mit möglichst einfachen Abläufen für ehrliche Steuerzahlende sowie konsequentem Vorgehen gegen Steuerbetrug.

STBVSH | Wir hoffen für Sie, dass Ihnen Ihre anspruchsvolle Tätigkeit noch Zeit für ein Hobby lässt. Was unternehmen Sie gerne in Ihrer Freizeit?

FR | Freizeit ist für mich zuallererst Familienzeit, denn ich habe zwei Kinder im Grundschulalter. Wenn die Zeit es erlaubt, probe ich mit dem Frauen-Popchor „Jazzica”. Singen ist Erholung pur – für Körper und Seele.



Das Interview mit Franziska Richter führten Dr. Yvonne Kellersohn und Lars-Michael Lanbin.